Grundpflege
Leistungen nach SGB XI
- Waschen, Duschen oder Baden
- Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
- Unterstützung beim Toilettengang
- Inkontinenzversorgung
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Aufstehen und zu Bett gehen, Positionieren
- Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Kostenfrage:
Bei Pflegebedürftigkeit, kommt für die Leistungen der Grundpflege, die Pflegeversicherung auf. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.
Behandlungspflege
Leistungen nach SGB V
- Blutzucker- und Blutdruckmessen
- Infusionen und Injektionen
- Wundversorgung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände anlegen
- PEG und Portversorgung
- Stomaversorgung
- Katheterwechsel und Pflege
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
Kostenfrage:
Unabhängig vom Pflegegrad werden alle Kosten der Behandlungspflege von der Krankenkasse getragen. Gerne entwickeln wir, gemeinsam mit Ihnen, einen individuellen Versorgungsplan, der keine Kosten verursacht und doch Sie und Ihre Angehörigen entlastet.
Hauswirtschaft
Entlastungs- und Betreuungsleistungen
- Staubsaugen
- Fenster putzen
- Wäsche waschen
- Bügeln
- Reinigen des Bades
- Entsorgung des Mülls
- Einkaufen
- Essen zubereiten
Kostenfrage:
Die Entlastung im Haushalt kann, ab dem Pflegegrad 1 bis 5, über die zusätzlichen Betreuungsleistungen oder ab Pflegegrad 2 bis 5, über das Sachleistungsbudget finanziert werden. Auch hier können Sie uns kontaktieren und wir beraten Sie und erstellen einen Finanzierungsplan nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Beratung
Leistung nach SGB XI § 37 Abs. 3
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich von den Kassen vorgesehen. Im Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen bieten wir praktische und pflegefachliche Tipps, um die Qualität der Pflege im eigenen Zuhause zu stärken.
Kostenfrage:
Gerne übernehmen unsere Pflegekräfte die Beratung nach § 37 Abs.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause. Die Kosten der Beratung trägt die Pflegeversicherung.
Des Weiteren:
- 24-Stunden-Erreichbarkeit
- Hilfe beider Antragstellung
- Beratung der Angehörigen
- Vermittlung von "Essen auf Rädern" oder "Hausnotruf"
- Beratung und Vermittlung bezüglich der Pflegehilfsmittel